Strafrecht in Berlin-Neukölln

Vorladung von der Polizei erhalten?

Sie werden als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung geladen? Unsere Anwälte prüfen den Vorwurf und beraten Sie, bevor Sie Angaben zur Sache machen.

✓ Vertrauliche und persönliche Fallprüfung
✓ Schnelle Einschätzung Ihrer nächsten Schritte
✓ Verteidigung im gesamten Strafverfahren

Polizeiliche Vorladung erhalten

Ruhe bewahren und richtig handeln

Eine Vorladung löst viele Fragen aus. Entscheidend ist, Ihre Rolle und den konkreten Vorwurf zunächst sorgfältig einzuordnen.

Als Beschuldigter vorgeladen

Gegen Sie wird wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt.

Aussage bei der Polizei

Unüberlegte Angaben können den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen.

Termin steht bevor

Auch bei einem kurzfristigen Termin sollte der Fall zunächst geprüft werden.

Vorwurf unklar

Die Vorladung enthält oft nur wenige Informationen zum Ermittlungsstand.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf

So lassen Sie Ihre Vorladung prüfen

1. Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns kurz, wann und in welcher Rolle Sie vorgeladen wurden.

2. Vorladung übermitteln

Senden Sie das Schreiben bequem über das Kontaktformular.

3. Fallprüfung

Wir prüfen den Vorwurf und besprechen das sinnvolle Vorgehen.

4. Verteidigung abstimmen

Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation und weitere Vertretung.

Anwaltliche Unterstützung

Was bedeutet eine Vorladung von der Polizei?

Mit einer polizeilichen Vorladung werden Personen zu einer Vernehmung eingeladen. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge befragt werden sollen. Diese Unterscheidung ist für Ihre Rechte und Pflichten wesentlich.

Als beschuldigte Person steht Ihnen ein Schweigerecht zu. Bevor Sie sich zum Tatvorwurf äußern, kann eine anwaltliche Prüfung helfen, die Situation und mögliche Folgen besser einzuschätzen. Ein Strafverteidiger kann die Kommunikation übernehmen und Akteneinsicht beantragen.

Wichtig: Vorladungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts können unterschiedliche Pflichten auslösen. Lassen Sie deshalb zunächst prüfen, von welcher Stelle das Schreiben stammt.

Im ersten Schritt

Keine vorschnelle Aussage

Wer den Inhalt der Ermittlungsakte nicht kennt, kann die Bedeutung einzelner Fragen oder eigener Angaben häufig nicht zuverlässig beurteilen.

Wir betrachten Ihren Fall im Detail

Was kann anwaltlich geprüft werden?

Ihre Rolle im Verfahren

Wir klären, ob Sie als Beschuldigter, Zeuge oder in anderer Funktion geladen wurden.

Konkreter Tatvorwurf

Wir ordnen ein, welche Straftat Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist.

Ermittlungsakte

Nach Akteneinsicht lässt sich die vorhandene Beweislage fundierter bewerten.

Aussagestrategie

Gemeinsam wird geprüft, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll sein kann.

Fristen und Termin

Wir prüfen das Schreiben und übernehmen auf Wunsch die weitere Kommunikation.

Weiteres Verfahren

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der möglichen nächsten Verfahrensschritte.

Vorladung ist nicht gleich Vorladung

Beschuldigter oder Zeuge?

Vorladung als Beschuldigter

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und dürfen zum Tatvorwurf schweigen. Ob Sie einer polizeilichen Vorladung folgen sollten, hängt von der konkreten Situation ab.

Vorladung als Zeuge

Für Zeugen können andere Pflichten gelten, insbesondere wenn die Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht oder von Staatsanwaltschaft beziehungsweise Gericht stammt.

Warum Juristenwerk?

Persönliche Betreuung

Klare Kommunikation

Schnelle Rückmeldung

Übernahme Rechtsschutz prüfen

Fragen zur polizeilichen Vorladung

Muss ich als Beschuldigter zur Polizei gehen?

Bei einer ausschließlich polizeilichen Vorladung besteht für Beschuldigte grundsätzlich keine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Anders kann es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein.

Beschuldigte dürfen schweigen. Ob eine spätere Einlassung sinnvoll ist, sollte erst nach Kenntnis des Vorwurfs und möglichst der Ermittlungsakte entschieden werden.

Welche Folgen möglich sind, hängt davon ab, wer Sie in welcher Rolle geladen hat. Das Schreiben sollte deshalb genau geprüft werden.

Ein beauftragter Rechtsanwalt kann die Kommunikation mit der Polizei übernehmen und das weitere Vorgehen abstimmen.

Hilfreich sind sämtliche Seiten der Vorladung sowie weitere Schreiben, die mit dem Vorwurf zusammenhängen.

Die erste Kontaktaufnahme und Übermittlung des Schreibens sind auch telefonisch oder digital möglich.

Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig einordnen.

Senden Sie uns die Vorladung und schildern Sie kurz den Vorwurf. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Ihre Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Michal Majchrzak

Rechtsanwalt

Michal
Majchrzak

Mit Erfahrung, strategischem Denken und persönlichem Engagement begleite ich Sie zuverlässig durch rechtliche Herausforderungen und setze mich konsequent für Ihre Interessen ein. Seit 2024 zudem Dozent und Ausbilder bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH.

Schwerpunkte
Verkehrsrecht / Unfallregulierung

Sprachen
Deutsch / Polnisch / Englisch

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Europa Universität Viadrina in
    Frankfurt/Oder und an der Freien Universität in Berlin (Unicert II und III
    Fremdsprachenzertifikat für Polnisch Rechtswissenschaften)
  • Juristische Praktika beim Amtsgericht Tiergarten
  • Referendariat beim Kammergericht Berlin mit folgenden Stationen:
    • Landgericht Berlin (Kammer für Bank- und Kapitalanlagesachen)
    • Staatsanwaltschaft Berlin (Allgemeine Kriminalität und BtM-Delikte)
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Verkehrslenkung Berlin VLB (Rechtsabteilung – Grundsatzentscheidungen)
    • Rechtsanwaltskanzlei Win & Husein
  • Freiberufliche anwaltliche Tätigkeit in der Rechtanwaltskanzlei Yazici
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen
  • seit 10/2024 Dozent und Ausbilder für die Veranstaltung: Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung bei TÜV Rheinland Akademie GmbH
Rechtsanwalt Strafrecht Selcuk Sere

Rechtsanwalt

Selcuk
Sere

Ich begleite Privatpersonen und Unternehmen mit klaren Strategien, persönlicher Erreichbarkeit und vollem Einsatz für die bestmögliche Lösung ihres Anliegens. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen zu Compliance-Themen und internationalen Rechtsfragen.

Schwerpunkte
Strafrecht / Bußgeldverfahren / Unternehmensrecht

Sprachen
Deutsch / Türkisch / Englisch

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Europa Universität Viadrina in
    Frankfurt/Oder und an der Freien Universität in Berlin (Nachweis
    rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenfachkompetenz in
    Englisch/Verfication of Foreign-Language Competency in Legal English)
  • Juristische Praktika beim Amtsgericht Tiergarten und Rechtsanwaltskanzlei Grützmacher
  • Referendariat beim Kammergericht Berlin mit folgenden Stationen:
    • Amtsgericht Berlin-Neukölln (Abteilung für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
    • Staatsanwaltschaft Berlin (Allgemeine Kriminalität)
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg LBB (Dezernat für Luftaufsicht, Erlaubnisse und Zuverlässigkeitsprüfung)
    • Rechtsanwaltskanzlei Win & Husein
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen

Unsere kooperationspartner / Mandanten

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Wir beraten Sie persönlich und diskret in allen Fragen rund um Strafrecht, Verkehrsrecht und Unternehmensrecht.

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