Verkehrsrecht in Berlin-Neukölln

Rote Ampel überfahren? Rotlichtverstoß prüfen lassen

Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Bußgeld, Punkten, Fahrverbot und Einspruch.

✓ Individuelle Prüfung Ihres Falls
✓ Schnelle Einschätzung Ihrer Möglichkeiten
✓ Unterstützung im gesamten Bußgeldverfahren

Rote Ampel überfahren – was jetzt?

Ein Rotlichtverstoß kann weitreichende Folgen haben

Bei Rot geblitzt

Sie wurden an einer roten Ampel geblitzt und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Fahrverbot angedroht

Ein Fahrverbot kann Ihre Mobilität im Beruf und Alltag erheblich einschränken.

Punkte in Flensburg

Schon ein einfacher Rotlichtverstoß kann einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Zweifel am Vorwurf

War die Ampel noch gelb, ist das Foto unklar oder wurde die falsche Fahrspur erfasst?

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf

So lassen Sie Ihren Rotlichtverstoß prüfen

1. Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns Ihren Fall telefonisch oder über das Kontaktformular.

2. Unterlagen einreichen

Senden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid bequem online zu.

3. Fallprüfung

Wir prüfen Ihren Fall und besprechen die Erfolgsaussichten mit Ihnen.

4. Vertretung vor Gericht

Auf Wunsch vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.

Rechtsanwaltskanzlei Juristenwerk am Hermannplatz 2-3 in Berlin-Neukölln

Anwaltliche Unterstützung

Rote Ampel überfahren – was bedeutet der Vorwurf?

Wer eine rote Ampel überfahren haben soll, muss je nach Vorwurf mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Entscheidend ist vor allem, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß im Raum steht.

Bei einer Rotlichtfahrt kommt es nicht allein darauf an, dass die Ampel Rot zeigte. Für die möglichen Sanktionen ist auch wichtig, wie lange das Lichtzeichen bereits rot war, als das Fahrzeug die maßgebliche Haltelinie beziehungsweise den geschützten Kreuzungsbereich passierte. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Sachschaden kann die Folgen zusätzlich verschärfen.

Wenn Sie bei Rot geblitzt wurden, erhalten Sie häufig zunächst einen Anhörungsbogen und später einen Bußgeldbescheid. Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Beweise vorliegen und ob der Vorwurf nachvollziehbar dokumentiert wurde.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Warten Sie daher nicht unnötig, wenn die Fahreridentifikation unklar ist oder Ihnen ein Fahrverbot droht.

Rotlichtverstoß anwaltlich prüfen lassen

Welche Punkte werden bei einer Prüfung betrachtet?

Ein Ampelverstoß kann auf unterschiedliche Weise festgestellt werden. Neben einem stationären Ampelblitzer kommen Videoaufzeichnungen oder die Beobachtung durch Polizeibeamte in Betracht. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, richtet sich deshalb immer nach der konkreten Beweissituation.

Unsere Rechtsanwälte prüfen den Tatvorwurf nicht nach einem festen Schema, sondern berücksichtigen die Besonderheiten Ihres Falls. Dazu können die technische Erfassung, die Zuordnung des Fahrzeugs, das Messfoto, die Rotzeit und der Ablauf des Bußgeldverfahrens gehören.

Im Einzelfall prüfen wir unter anderem:

Ist die Fahrerin oder der Fahrer eindeutig erkennbar?

Wurde das richtige Fahrzeug der richtigen Spur zugeordnet?

Ist die Dauer der Rotphase nachvollziehbar dokumentiert?

Wurde nur die Haltelinie oder auch der Kreuzungsbereich überfahren?

Gibt es Hinweise auf Mess- oder Verfahrensfehler?

Welche persönlichen Folgen hätte ein Fahrverbot?

Wann kann eine Prüfung sinnvoll sein?

Wir betrachten Ihren Fall im Detail

Rotphase unklar

Die Rotzeit muss zuverlässig festgestellt worden sein.

Fahrer nicht eindeutig

Nicht jedes Blitzerfoto lässt den Fahrer zweifelsfrei erkennen.

Fahrspur verwechselt

Die Zuordnung von Ampel, Fahrspur und Fahrzeug kann zu prüfen sein.

Messung oder Akte fehlerhaft

Wir prüfen Messunterlagen, Dokumentation und Verfahrensablauf.

Fahrverbot droht

Bei einem qualifizierten Verstoß können hohe Folgen drohen.

Beruflich angewiesen

Wir berücksichtigen die beruflichen Folgen eines Fahrverbots.

Einfach oder qualifiziert?

Welche Folgen können drohen?

Bis zu 1 Sekunde Rot

Einfacher Rotlichtverstoß

Es können eine Geldbuße und ein Punkt drohen. Bei Gefährdung oder Sachschaden verschärfen sich die Folgen.

Länger als 1 Sekunde Rot

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Hier stehen regelmäßig eine höhere Geldbuße, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot im Raum.

Warum Juristenwerk?

Persönliche Betreuung

Klare Absprache

Schnelle Rückmeldung

Übernahme Rechtsschutz prüfen

Fragen zum Rotlichtverstoß

Welche Strafe droht bei einem Rotlichtverstoß?

Die Folgen hängen von der Rotphasendauer sowie einer möglichen Gefährdung oder Sachbeschädigung ab. Möglich sind Geldbuße, Punkte und Fahrverbot.

Regelmäßig wird davon gesprochen, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte.

Grundsätzlich ist ein Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Ob er sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Etwa durch Rotlichtüberwachungsanlage, Videoaufnahme oder polizeiliche Beobachtung.

Nein. Das hängt unter anderem von der Dauer der Rotphase sowie einer möglichen Gefährdung oder Sachbeschädigung ab.

Das Überfahren einer roten Ampel kann als schwerwiegender Verstoß zusätzliche Maßnahmen und Auswirkungen auf die Probezeit auslösen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten. Auf Wunsch kann die Deckung geprüft werden.

Nein. Die erste Kontaktaufnahme und Übermittlung der Unterlagen sind auch digital möglich.

Rote Ampel überfahren?

Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen – wir melden uns zeitnah zurück.

Ihre Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Michal Majchrzak

Rechtsanwalt

Michal
Majchrzak

Mit Erfahrung, strategischem Denken und persönlichem Engagement begleite ich Sie zuverlässig durch rechtliche Herausforderungen und setze mich konsequent für Ihre Interessen ein. Seit 2024 zudem Dozent und Ausbilder bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH.

Schwerpunkte
Verkehrsrecht / Unfallregulierung

Sprachen
Deutsch / Polnisch / Englisch

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Europa Universität Viadrina in
    Frankfurt/Oder und an der Freien Universität in Berlin (Unicert II und III
    Fremdsprachenzertifikat für Polnisch Rechtswissenschaften)
  • Juristische Praktika beim Amtsgericht Tiergarten
  • Referendariat beim Kammergericht Berlin mit folgenden Stationen:
    • Landgericht Berlin (Kammer für Bank- und Kapitalanlagesachen)
    • Staatsanwaltschaft Berlin (Allgemeine Kriminalität und BtM-Delikte)
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Verkehrslenkung Berlin VLB (Rechtsabteilung – Grundsatzentscheidungen)
    • Rechtsanwaltskanzlei Win & Husein
  • Freiberufliche anwaltliche Tätigkeit in der Rechtanwaltskanzlei Yazici
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen
  • seit 10/2024 Dozent und Ausbilder für die Veranstaltung: Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung bei TÜV Rheinland Akademie GmbH
Rechtsanwalt Strafrecht Selcuk Sere

Rechtsanwalt

Selcuk
Sere

Ich begleite Privatpersonen und Unternehmen mit klaren Strategien, persönlicher Erreichbarkeit und vollem Einsatz für die bestmögliche Lösung ihres Anliegens. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen zu Compliance-Themen und internationalen Rechtsfragen.

Schwerpunkte
Strafrecht / Bußgeldverfahren / Unternehmensrecht

Sprachen
Deutsch / Türkisch / Englisch

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Europa Universität Viadrina in
    Frankfurt/Oder und an der Freien Universität in Berlin (Nachweis
    rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenfachkompetenz in
    Englisch/Verfication of Foreign-Language Competency in Legal English)
  • Juristische Praktika beim Amtsgericht Tiergarten und Rechtsanwaltskanzlei Grützmacher
  • Referendariat beim Kammergericht Berlin mit folgenden Stationen:
    • Amtsgericht Berlin-Neukölln (Abteilung für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
    • Staatsanwaltschaft Berlin (Allgemeine Kriminalität)
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg LBB (Dezernat für Luftaufsicht, Erlaubnisse und Zuverlässigkeitsprüfung)
    • Rechtsanwaltskanzlei Win & Husein
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen

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