Fast jeder 2. Fall ist fehlerhaft
Bußgeldbescheid prüfen lassen
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten wissen, ob sich ein Einspruch lohnt? Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
✓ Prüfung Ihres Bußgeldbescheids
✓ Schnelle Einschätzung Ihrer Möglichkeiten
✓ Unterstützung bei Einspruch und Bußgeldverfahren
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?
Hohe Geldbußen
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Wurde gegen Sie eine hohe Geldbuße festgesetzt? Wir prüfen, ob der Bescheid und das zugrunde liegende Verfahren rechtlich angreifbar sind.
Punkte in Flensburg
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Droht Ihnen durch den Bußgeldbescheid ein Eintrag im Fahreignungsregister? Lassen Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig prüfen.
Fahrverbot
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Ein Fahrverbot kann beruflich und privat erhebliche Auswirkungen haben. Wir untersuchen, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Zweifel am Vorwurf
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Sie waren nicht der Fahrer oder halten den erhobenen Vorwurf für unzutreffend? Wir prüfen die Unterlagen und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf
So lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen
1. Kontakt aufnehmen
Schildern Sie uns Ihren Fall telefonisch oder über das Kontaktformular.
2. Unterlagen einreichen
Senden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid bequem online zu.
3. Fallprüfung
Wir prüfen Ihren Fall und besprechen die Erfolgsaussichten mit Ihnen.
4. Vertretung vor Gericht
Auf Wunsch vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.
Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen lassen
Ein Bußgeldbescheid kann mehr bedeuten als eine einmalige Geldzahlung. Je nach Verkehrsverstoß drohen zusätzlich Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder Maßnahmen während der Probezeit. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann dadurch besonders stark betroffen sein.
Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, erhalten Sie eine individuelle Einschätzung dazu, ob und wie gegen den Bescheid vorgegangen werden kann. Dabei betrachten wir nicht nur die Höhe der Geldbuße, sondern auch den Tatvorwurf, die Beweislage, mögliche Verfahrensfehler und Ihre persönliche Situation.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig. Deshalb sollten Sie nicht unnötig warten, wenn Sie Zweifel am Vorwurf haben oder Ihnen Punkte beziehungsweise ein Fahrverbot drohen.
Unsere Rechtsanwälte in Berlin-Neukölln prüfen Ihren Fall individuell und erklären Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten bestehen. Ist ein Vorgehen sinnvoll, übernehmen wir auf Wunsch die weitere Kommunikation mit der zuständigen Behörde und vertreten Ihre Interessen im Bußgeldverfahren.
Wann kann sich die Prüfung eines Bußgeldbescheids lohnen?
Zweifel an der Messung
Messgeräte, Messaufbau oder die Auswertung einer Messung können überprüfungsbedürftig sein. Wir prüfen, ob sich aus den Unterlagen Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen ergeben.
Unklare Fahreridentifikation
Nicht immer lässt sich zweifelsfrei erkennen, wer das Fahrzeug zum betreffenden Zeitpunkt geführt hat. Die Fahreridentifikation kann daher eine wichtige Rolle spielen.
Unzutreffender Tatvorwurf
Wenn Sie den geschilderten Verkehrsverstoß nicht oder anders begangen haben, prüfen wir die Beweislage und Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Formale oder verfahrensrechtliche Fragen
Ein Bußgeldverfahren muss bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen. Wir kontrollieren den Bescheid und den Ablauf des Verfahrens.
Drohende Punkte in Flensburg
Insbesondere bei vorhandenen Eintragungen können zusätzliche Punkte weitreichende Folgen haben. Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit.
Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein
Für Selbstständige, Berufskraftfahrer und andere Berufstätige kann ein Fahrverbot die berufliche Existenz beeinträchtigen. Wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation.
Bei diesen Verkehrsverstößen können wir Sie unterstützen
Tempoüberschreitung
Wurden Sie geblitzt und haben anschließend einen Bußgeldbescheid erhalten?
Rotlichtverstoß
Wird Ihnen vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben?
Handy am Steuer
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen der Nutzung eines Mobiltelefons erhalten?
Abstandsverstoß
Wird Ihnen vorgeworfen, den erforderlichen Sicherheitsabstand unterschritten zu haben?
Alkohol oder Drogen am Steuer
Drohen Ihnen aufgrund des Vorwurfs eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot?
Weitere Verkehrsverstöße
Sie haben wegen eines anderen Verstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten? Schildern Sie uns Ihren Fall.
Warum Juristenwerk?
Persönliche Betreuung
Klare Kommunikation
Schnelle Rückmeldung
Übernahme Rechtsschutz prüfen
Häufige Fragen zum Bußgeldbescheid
Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Entscheidend ist daher, wann Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Da ein verspäteter Einspruch unzulässig sein kann, sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig prüfen lassen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 67 OWiG
Sollte ich jeden Bußgeldbescheid prüfen lassen?
Nicht gegen jeden Bußgeldbescheid ist ein Einspruch sinnvoll. Eine Prüfung kann jedoch besonders bei Zweifeln am Vorwurf, einer hohen Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem drohenden Fahrverbot ratsam sein. Nach Sichtung Ihres Falls können wir die möglichen nächsten Schritte mit Ihnen besprechen.
Was wird bei der Prüfung untersucht?
Je nach Fall prüfen wir unter anderem den konkreten Tatvorwurf, die möglichen Rechtsfolgen, die Fahreridentifikation und den Ablauf des Verfahrens. Falls erforderlich, kann Akteneinsicht beantragt werden, um die vorhandenen Beweismittel genauer beurteilen zu können.
Was passiert nach einem Einspruch?
Nach einem zulässigen Einspruch prüft die zuständige Behörde den Vorgang erneut. Sie kann weitere Ermittlungen durchführen, den Bußgeldbescheid zurücknehmen oder das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Bußgeldverfahren. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Ihrem Vertrag und dem konkreten Fall. Auf Wunsch prüfen wir die Kostenübernahme für Sie.
Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Eine erste Kontaktaufnahme und die Übermittlung Ihres Bußgeldbescheids sind auch telefonisch oder digital möglich. Sollte ein persönlicher Termin erforderlich oder von Ihnen gewünscht sein, beraten wir Sie in unserer Kanzlei am Hermannplatz in Berlin-Neukölln.
Bußgeldbescheid erhalten?
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid frühzeitig prüfen. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch die weiteren Schritte im Bußgeldverfahren.
Ihre Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Michal
Majchrzak
Mit Erfahrung, strategischem Denken und persönlichem Engagement begleite ich Sie zuverlässig durch rechtliche Herausforderungen und setze mich konsequent für Ihre Interessen ein. Seit 2024 zudem Dozent und Ausbilder bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Schwerpunkte
Verkehrsrecht / Unfallregulierung
Sprachen
Deutsch / Polnisch / Englisch
Profil ansehen
- Studium der Rechtswissenschaft an der Europa Universität Viadrina in
Frankfurt/Oder und an der Freien Universität in Berlin (Unicert II und III
Fremdsprachenzertifikat für Polnisch Rechtswissenschaften) - Juristische Praktika beim Amtsgericht Tiergarten
- Referendariat beim Kammergericht Berlin mit folgenden Stationen:
- Landgericht Berlin (Kammer für Bank- und Kapitalanlagesachen)
- Staatsanwaltschaft Berlin (Allgemeine Kriminalität und BtM-Delikte)
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Verkehrslenkung Berlin VLB (Rechtsabteilung – Grundsatzentscheidungen)
- Rechtsanwaltskanzlei Win & Husein
- Freiberufliche anwaltliche Tätigkeit in der Rechtanwaltskanzlei Yazici
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
- Seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 10/2024 Dozent und Ausbilder für die Veranstaltung: Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung bei TÜV Rheinland Akademie GmbH
Rechtsanwalt
Selcuk
Sere
Ich begleite Privatpersonen und Unternehmen mit klaren Strategien, persönlicher Erreichbarkeit und vollem Einsatz für die bestmögliche Lösung ihres Anliegens. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen zu Compliance-Themen und internationalen Rechtsfragen.
Schwerpunkte
Strafrecht / Bußgeldverfahren / Unternehmensrecht
Sprachen
Deutsch / Türkisch / Englisch
Profil ansehen
- Studium der Rechtswissenschaft an der Europa Universität Viadrina in
Frankfurt/Oder und an der Freien Universität in Berlin (Nachweis
rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenfachkompetenz in
Englisch/Verfication of Foreign-Language Competency in Legal English) - Juristische Praktika beim Amtsgericht Tiergarten und Rechtsanwaltskanzlei Grützmacher
- Referendariat beim Kammergericht Berlin mit folgenden Stationen:
- Amtsgericht Berlin-Neukölln (Abteilung für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
- Staatsanwaltschaft Berlin (Allgemeine Kriminalität)
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg LBB (Dezernat für Luftaufsicht, Erlaubnisse und Zuverlässigkeitsprüfung)
- Rechtsanwaltskanzlei Win & Husein
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
- Seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen
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Kontakt & Terminvereinbarung
Wir beraten Sie persönlich und diskret in allen Fragen rund um Strafrecht, Verkehrsrecht und Unternehmensrecht.
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10967 Berlin – Neukölln
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Verkehrsverbindungen:
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Direkt U-Bahnhof Hermannplatz → U7 (Rathaus Spandau - Rudow) und U8 (Wittenau - Hermannstraße)
Busverbindungen sind 171, 194, M29, M41, N7, N8, N94.

